Informationspflichten für ärztliche Homepage-Betreiber

Seit Anfang des Jahres 2002 schreibt das Gesetz über die Nutzung von Telediensten (TDG) für Dienstleistungsanbieter im www Mindestangaben für Internetpräsenzen vor, die auch von Zahnarztpraxen mit eigener Homepage beachtet werden müssen. Die Pflichtangaben können Sie, wie in der nachfolgenden Tabelle beschrieben, erfüllen.

Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Leitfaden unter http://www.bmj.de/musterimpressum ins Netz gestellt.

Pflichtangaben

Erklärung

Name

 

Anschrift

 

E-Mail-Adresse

soweit vorhanden

Berufsbezeichnung

Zahnarzt bzw. Zahnärztin,
ggf Arzt bzw. Ärztin

Berufsbezeichnung verleihender Staat

Hier muss das Bundesland aufgeführt werden, in dem Sie Ihre Approbation erworben haben (z.B. Saarland)

Kammer

Ärztekammer des Saarlandes
- Abt. Zahnärzte -. Ein Link auf die Internetseiten der Kammer
(http://www.zaek-saarland.de)
ist möglich

Berufsrechtliche Regelungen

Angabe der Fundstellen des Zahnheilkundegesetzes, des Saarländischen Heilberufekammergesetzes, der Berufsordnung der Zahnärztekammer Saarland sowie der Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ). Mit einem Link auf die Internetseite der Kammer können Sie dem Er­for­dernis "Angabe der Fundstelle" genügen. Dort sind die obigen Gesetze über die Seite "Wir über uns" im Volltext zu finden.

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Soweit Ihnen eine Umsatz­steuer­identi­fikationsnummer vom Finanz­amt zugeteilt worden ist, muss auch diese angegeben werden.

Ergänzender Hinweis: Verstöße gegen das TDG sind gemäß § 12 eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Unsere Anschrift lautet:
Ärztekammer des Saarlandes - Abteilung Zahnärzte, Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfachadresse: Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken

Telefon: 0681/58 60 80
Telefax: 0681/58 46 153
eMail:
mail@zaek-saar.de