Informationspflichten für ärztliche Homepage-Betreiber
Seit Anfang des Jahres 2002 schreibt das Gesetz über die Nutzung
von Telediensten (TDG) für Dienstleistungsanbieter im www
Mindestangaben für Internetpräsenzen vor, die auch von
Zahnarztpraxen mit eigener Homepage beachtet werden müssen. Die
Pflichtangaben können Sie, wie in der nachfolgenden Tabelle
beschrieben, erfüllen.
Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Leitfaden unter http://www.bmj.de/musterimpressum ins Netz gestellt.
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Pflichtangaben
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Erklärung
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Name
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Anschrift
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E-Mail-Adresse
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soweit vorhanden
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Berufsbezeichnung
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Zahnarzt bzw. Zahnärztin,
ggf Arzt bzw. Ärztin
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Berufsbezeichnung verleihender Staat
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Hier muss das Bundesland aufgeführt werden,
in dem Sie Ihre Approbation erworben haben (z.B. Saarland)
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Kammer
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Ärztekammer des Saarlandes
- Abt. Zahnärzte -. Ein Link auf die Internetseiten der
Kammer
(http://www.zaek-saarland.de)
ist möglich
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Berufsrechtliche Regelungen
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Angabe der Fundstellen des Zahnheilkundegesetzes, des Saarländischen Heilberufekammergesetzes, der Berufsordnung der
Zahnärztekammer Saarland sowie der Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ). Mit einem Link auf die Internetseite der
Kammer können Sie dem Erfordernis "Angabe der Fundstelle"
genügen. Dort sind die obigen Gesetze über die Seite "Wir
über uns" im Volltext zu finden.
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Umsatzsteueridentifikationsnummer
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Soweit Ihnen eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer vom Finanzamt zugeteilt
worden ist, muss auch diese angegeben werden.
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Ergänzender Hinweis: Verstöße gegen das TDG sind gemäß § 12 eine
Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 €
geahndet werden.
Unsere Anschrift lautet:
Ärztekammer des Saarlandes - Abteilung Zahnärzte, Puccinistraße 2,
66119 Saarbrücken
Postfachadresse: Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken
Telefon: 0681/58 60 80
Telefax: 0681/58 46 153
eMail: mail@zaek-saar.de